Barrierefreiheit

Bei der Pestana Hotel Group möchten wir, dass sich alle Website-Besucher willkommen fühlen und ein angemessenes und positives Erlebnis genießen.

Wir setzen uns dafür ein, ein inklusiveres Surferlebnis für alle zu gewährleisten, indem wir die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines – WCAG) 2.0 (Konformitätsstufe AA) des World Wide Web Consortium (W3C) einhalten.

Diese Empfehlungen tragen dazu bei, dass die Inhalte der Website für Nutzer mit Behinderungen wie Blindheit, Gehörlosigkeit, kognitiven Einschränkungen und Lichtempfindlichkeit sowie weiteren Einschränkungen besser zugänglich sind.

Wir glauben, dass alle unsere Kunden und Partner einfachen und intuitiven Zugriff auf unsere Angebote und Dienstleistungen haben sollten. Das Zugänglichkeitssymbol auf der Website der Pestana-Gruppe spiegelt die Verpflichtung wider, allen Nutzern in Übereinstimmung mit dem Beschluss Nr. 97/99 des Ministerrats, dem Gesetzesdekret Nr. 82/2022 vom 6. Dezember und der Verordnung Nr. 220/2023 vom 20. Juli Inhalte anzubieten.

Mit unseren E-Commerce-Diensten können Sie Buchungen für Übernachtungsleistungen und einige Extras buchen, die mit der Bereitstellung von Freizeitdienstleistungen verbunden sind (z. B. Besuche von Sehenswürdigkeiten am Aufenthaltsort, Aktivitäten und Sonstiges). Zu diesem Zweck stellen wir eine Schnittstelle bereit, die die Zugänglichkeit der Dienstleistungen über mehr als einen sensorischen Kanal gewährleistet und unter anderem Support-Hotlines für Ihre Kontaktaufnahme bereitstellt.

Insbesondere werden neben der Sicherstellung der Einhaltung der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines – WCAG) 2.0 (Konformitätsstufe AA) des World Wide Web Consortium (W3C) zur Erfüllung des Gesetzesdekrets Nr. 82/2022 vom 6. Dezember und der Verordnung Nr. 220/2023 vom 20. Juli die folgenden Maßnahmen gewährleistet:

Anforderung

Indikatives Beispiel

a) Sicherstellung der Zugänglichkeit der bei der Erbringung der Dienstleistung verwendeten Produkte, wie vorstehend beschrieben

Es wird kein Beispiel angezeigt.

b) Bereitstellung von Informationen über die Funktionsweise der Dienstleistung und, wann immer Produkte bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet werden, über ihre Verbindung mit diesen Produkten sowie über ihre Merkmale in Bezug auf Zugänglichkeit und Interoperabilität mit Geräten und Assistenzfunktionen; diese Informationen müssen:

i) Über mehr als einen sensorischen Kanal verfügbar sein.

Bereitstellung von elektronischen Dateien, die von einem mit einem Bildschirmleseprogramm ausgestatteten Computer gelesen werden können, damit blinde Menschen diese Informationen nutzen können.

ii) Verständlich präsentiert werden.

Konsequente Verwendung derselben Begriffe oder mit einer klaren und logischen Struktur, damit Menschen mit geistigen Behinderungen sie besser verstehen können.

iii) So präsentiert werden, dass sie für die Nutzer wahrnehmbar sind.

Verwendung von Untertiteln, wenn ein Video mit Anweisungen angezeigt wird.

iv) Den Inhalt in Textformaten bereitstellen, die es ermöglichen, andere Hilfsformate zu generieren, die von Nutzern auf verschiedene Weise und über mehr als einen sensorischen Kanal dargestellt werden können.

Dies ermöglicht es blinden Personen, die Datei in Brailleschrift zu drucken.

v) In angemessener Größe und Schrift dargestellt werden, wobei die zu erwartenden Nutzungsbedingungen zu berücksichtigen sind, und sie müssen einen ausreichenden Kontrast sowie einen anpassbaren Abstand zwischen Zeichen, Zeilen und Absätzen aufweisen.

Das Lesen des Textes durch sehbehinderte Personen muss ermöglicht werden.

vi) Nichttextliche Inhalte durch eine alternative Darstellung solcher Inhalte ergänzen.

Ein Diagramm mit einer textlichen Beschreibung muss bereitgestellt werden, das die wichtigsten Elemente identifiziert oder die wesentlichen Handlungen beschreibt.

vii) Die notwendigen elektronischen Informationen bereitstellen, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, auf kohärente und angemessene Weise, wodurch sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust werden.

Wenn ein Dienstanbieter einen USB-Stick mit Informationen über den Dienst bereitstellt, müssen diese Informationen zugänglich gemacht werden.

c) Websites, insbesondere die dazugehörigen Online-Anwendungen und in mobile Geräte integrierte Dienste, einschließlich mobiler Anwendungen, sollen auf einheitliche und angemessene Weise barrierefrei gestaltet werden, sodass sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind

Bereitstellung einer textlichen Beschreibung der Bilder und aller Funktionen über eine Tastatur, um den Nutzern genügend Zeit zum Lesen zu geben und dafür zu sorgen, dass die Inhalte vorhersehbar erscheinen und funktionieren, und die Kompatibilität mit unterstützenden Technologien sicherstellen, damit Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen eine Website lesen und mit ihr interagieren können.

d) Wann immer Support-Dienste (technische Support-Dienste, Callcenter, technischer Support, Vermittlungsdienste und Schulungsdienste) verfügbar sind, werden Informationen über die Zugänglichkeit des Dienstes und seine Kompatibilität mit unterstützenden Technologien in zugänglichen Kommunikationsmodi bereitgestellt.

Es wird kein Beispiel angezeigt.

Zusätzliche Anforderungen an die Zugänglichkeit für bestimmte Dienstleistungen

g) E-Commerce-Dienste

i) Bereitstellung von Informationen über die Zugänglichkeit der Produkte und Dienstleistungen, die verkauft werden, wenn diese Informationen vom zuständigen Wirtschaftsakteur bereitgestellt werden.

Sicherstellung, dass die verfügbaren Informationen über die Zugänglichkeitsmerkmale eines Produkts nicht unterdrückt werden.

ii) Gewährleistung der Zugänglichkeit zu Identifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen, wenn sie Teil eines Dienstes und nicht eines Produkts sind, wodurch sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust werden.

Die Benutzeroberfläche des Zahlungsdienstes sollte sprachgesteuert sein, damit blinde Menschen selbstständig Online-Einkäufe tätigen können.

iii) Bereitstellung von Identifikationsmethoden, elektronischen Signaturen und Zahlungsdiensten, die wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.

Bereitstellung von Identifikationsdialogen auf einem Bildschirm, der von Bildschirmleseprogrammen gelesen werden kann, damit sie auch von blinden Menschen genutzt werden können.

Die Zugänglichkeit der Merkmale, Elemente und Funktionen der Dienste entspricht den Zugänglichkeitsanforderungen, die für diese Merkmale, Elemente und Funktionen gelten und in den Abschnitten dieses Anhangs über die Dienste vorgesehen sind.

Es wird kein Beispiel angezeigt


Durch die Einführung dieser Praktiken zeigen wir unser Engagement, die digitale Erfahrung für alle Nutzer inklusiver zu gestalten. Wenn Sie gute Erfahrungen beim Navigieren auf der Website gemacht haben oder Schwierigkeiten hatten, kontaktieren Sie uns bitte. Wir sind hier, um Ihr Feedback zu vernehmen und Ihnen zu helfen, auf alle verfügbaren Inhalte zuzugreifen.

Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular. Telefon: (+351) 210 158 100 (Anruf in das nationale Festnetz). Unser Chatbot und WhatsApp stehen auch für schnelle und personalisierte Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Verfügung.


Die beschriebenen Kontaktmöglichkeiten sind darauf vorbereitet, Anfragen von jeder interessierten Partei zu erhalten, soweit sie den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen infolge des Gesetzesdekrets 82/2022 vom 6. Dezember in seiner aktualisierten Fassung entsprechen.

Letzte Änderung: 17.04.2026